Zivilrecht > Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Einfacher Grundfall zu § 516 Abs. 1 BGB (Zustandekommen der formlos gültigen Hand-/Real-Schenkung)
A kauft bei Thalia den neuen Roman von Juli Zeh. Sie übergibt ihn eingepackt der B zu deren Geburtstag mit den Worten: „Hier, das ist für Dich! Ich hoffe es gefällt Dir!“ B antwortet: „Vielen Dank, ich freue mich sehr!“ und nimmt das Buch.