Zivilrecht > Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Einigung – Zuwendung ohne den Willen der anderen Partei, § 516 Abs. 2 BGB, Annahme durch Schweigen
A schickt dem B ein Geschenk zu seinem Geburtstag mit einer Karte "Für Dich". Dieser meldet sich nicht. A möchte sich Klarheit verschaffen und setzt dem B eine einwöchige Frist, damit dieser die Annahme des Geschenks erklärt. B meldet sich nicht.