Zivilrecht > Werkrecht
Schadensersatzansprüche (§§ 634 Nr. 4; 280, 281, 283, 311a Abs. 2 BGB)
B möchte einen Beautyshop eröffnen. U soll die Elektronik installieren. U hat fahrlässig falsche Kabel verlegt. Erst nach Abnahme fällt auf, dass die Elektronik nicht funktioniert. Die Eröffnung wird verschoben. B sagt den Termin mit D ab, der ihm 150€ eingebracht hätte. D geht zur Konkurrenz.