Zivilrecht > Werkrecht
Begrenzungen: Gesetzlicher Ausschluss
B hat seine Rollschuhe zu U zur Reparatur gebracht. Vor der Abnahme testet B diese bei U. Er stellt fest, dass sie weiterhin nicht einwandfrei funktionieren. B möchte aber unbedingt das tolle Wetter heute ausnutzen, um mit den Rollschuhen zu fahren, sodass er sie dennoch abnimmt.