Zivilrecht > Zivilprozessrecht
Sachliche Zuständigkeit für Miet- und Pachtsachen nach § 23 Nr. 2a GVG
V aus Hamburg vermietet M eine Wohnung in Bremen. Als M aus der Wohnung auszieht, entdeckt V schwere Schäden. M weigert sich, die Reparaturkosten in Höhe von €6.000 zu ersetzen. V will Klage erheben.