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Präklusion / maßgeblicher Zeitpunkt bei Verbraucherwiderruf
Verbraucher S kauft von Unternehmerin G online ein Fahrrad. Die Widerrufsbelehrung fehlt. Als S nicht zahlt, verklagt G ihn erfolgreich auf Zahlung des Kaufpreises. Nach Verurteilung und zehn Monate nach Abschluss des Kaufvertrags erklärt S den Widerruf des Vertrags. G will vollstrecken.