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Rechtswegszuständigkeit Arbeitsgerichte – „Et-Et-Fälle“
Dozent Lukas (L) arbeitet auf Honorarbasis für die “Forever learning GmbH” (F). Als ihn seine Chefin Nora außerordentlich kündigt, beantragt L vor dem Arbeitsgericht festzustellen, dass sein Arbeitsverhältnis (§ 611a BGB) weiterbesteht. F erwidert, es hätte nur ein Dienstverhältnis bestanden (§ 611 BGB).