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§ 3 EFZG – Verschuldete Krankheit
Arbeitnehmerin A ist seit 2019 bei C beschäftigt. A leidet seit langem an Alkoholabhängigkeit. Sie hatte sich schon zweimal einer Entzugstherapie unterzogen. Im November 2021 erliegt A erneut ihrer Sucht und greift zur Flasche. A wird ins Krankenhaus eingeliefert und kann aufgrund der stationären Behandlung vier Wochen lang nicht arbeiten. Die Arbeitsunfähigkeistbescheinigung übermittelt sie C fünf Tage nach ihrer Einlieferung, da sie bis dahin im Koma lag. Muss C sie während ihrer Abwesenheit bezahlen?