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Leichteste Fahrlässigkeit
Fenstermonteurin F rutscht beim Tragen einer Glasscheibe aus kurzer Unachtsamkeit mit ihren Händen ab und die Scheibe zerbricht. Arbeitgeberin A fordert Schadensersatz.
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Fahrlässig
Die einzige bei A beschäftigte Paketlieferantin P beschließt, zur Bewältigung ihrer Aufgaben, ihre regelmäßige Fahrtgeschwindigkeit innerorts auf 60km/h zu erhöhen. Aufgrund der erhöhten Geschwindigkeit kommt P von der Fahrbahn ab und fährt gegen einen Baum. An As Lieferwagen entsteht ein Schaden in Höhe von 50.000€.
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Haftungssentsperrung
Arbeitnehmer A und K sind auf gemeinsamer Dienstreise. Beide sind bei der W-GmbH angestellt. Als A kurz unaufmerksam ist, kommt er mit dem Auto von der Straße ab und stößt gegen einen Baum. K erleidet einen Beinbruch und verlangt von A Schadensersatz aus § 823 Abs. 1 BGB.
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Versicherungsfall (+)
Die bei U beschäftigte Bauarbeiterin B fällt vom Gerüst, da die vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen durch U bewusst nicht angebracht worden sind. B erleidet mehrfache Knochenbrüche und fordert nun Schadensersatz.
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Versicherungsfall (-)
Der bei U beschäftigte Arbeitnehmer A rutscht auf dem nassen Boden der Personaltoiletten aus und bricht sich den Arm. U hatte vergessen Warntafeln, die auf Rutschgefahr hinweisen, aufzustellen. A fordert nun von U Schadensersatz. U beruft sich allerdings auf den Haftungsausschluss nach § 104 SGB VII.
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Arbeitnehmer setzt persönliche Mittel ein, die kaputt gehen
Die bei B beschäftigte Arbeitnehmerin A muss nach Anweisung des B ihr privates Kfz für dienstliche Zwecke nutzen. Bei einem Unfall, den A leicht fahrlässig verursacht hat, entsteht ein Schaden am Fahrzeug. Diesen will A von B ersetzt bekommen.
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Betriebsschließung im Rahmen von Pandemiebekämpfung kein Betriebsrisiko
Barinhaberin B musste im April 2020 ihre Bar infolge der ergangenen Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus schließen. Da ihre Arbeitnehmer ihre Arbeit nicht erbringen konnten, weigert sich B, den Lohn für April 2020 zu zahlen.
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Grob fahrlässiges Handeln – MRT
Ärztin A besitzt ein Magnetresonanztomographen (MRT). R putzt bei A für €300/Monat. Während seiner Schicht beginnt das MRT zu piepen. Statt des Schalters „Alarm silence“, betätigt R die rote Notabschaltung. Diese befand sich hinter einer Plexiglasklappe auf der steht: „bei Alarm nicht drücken, sonst wird's teuer“. Ein Schaden von €30.000 entsteht.
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Annahmeverzugslohn (§ 615 S. 1 BGB)
Die Hakuna Matata-GmbH (H) zahlt nur schleppend die Löhne ihrer Arbeitnehmer. Mitarbeiter M hat das immer wieder beanstandet. Als erneut ein Lohnrückstand iHv zwei Monatsgehältern aufgelaufen ist, verkündet er, dass er erst wieder arbeiten werde, wenn er sein Geld erhalte.
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Zurückbehaltungsrecht bei schleppende Zahlung
Die Hakuna Matata-GmbH (H) zahlt nur schleppend die Löhne ihrer Arbeitnehmer. Mitarbeiterin M hat das immer wieder beanstandet. Als erneut ein fälliger Lohnrückstand iHv zwei Monatsgehältern aufgelaufen ist, verkündet sie, dass sie erst wieder arbeiten werde, wenn sie ihr Geld erhalte.