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Zugewinngemeinschaft - § 1269 Verfügung über Haushaltsgegenstände 2 (Abwandlung)
Die Ehegatten L und M haben keinen Ehevertrag geschlossen. L hat damals den Smart-TV in die Ehe eingebracht. M ist der Meinung, dass die beiden zu viel Zeit beim Serien schauen verschwenden. Um das zu ändern, veräußert M daher den Smart-TV ohne Zustimmung des L an D.