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Arbeitsteilung - Sonderfall: Pflicht zur Mitarbeit im Betrieb des Ehegatten (Fall)
M und F sind verheiratet. Während M den Haushalt führt, geht F ihrer Tätigkeit als Landwirtin im eigenen Betrieb nach. Da dort viel Arbeit anfällt, wollte F schon seit langem, dass M vormittags aushilft. Neulich hat sie sich zudem den Arm gebrochen, sodass die Hilfe des M dringend benötigt wird, um den Betrieb zu halten.