Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Haftung der Eltern bei Verletzung ihres Kindes durch den eigenen Hund
V geht mit Tochter T, für die er sorgeberechtigt ist, und seinem Hund spazieren. Plötzlich rennt der Hund los und spannt dadurch die Hundeleine, über die T stolpert und sich verletzt. V unterhält bei H eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. V tritt etwaige Ansprüche gegen H an T ab.