Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht
Das Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB), Einseitiges Handelsgeschäft
Der Zoofreunde Hoyerswerda e.V. bestellt bei der onlinedruck GmbH 10 Plakate, um auf eine geplante Spendenveranstaltung aufmerksam zu machen.