Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht
Wirkung des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts in der Insolvenz (§ 369 HGB, § 51 Nr. 3 InsO)
Die Papierdepot AG hält die in ihrem Besitz befindlichen Inhaberpapiere der Eigentümerin E-OHG wegen einer fälligen Forderung aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft zurück. Aufgrund der finanziellen Belastung der Coronakrise wird die E-OHG zahlungsunfähig und über ihr Vermögen wird das Insolvenzverfahren eröffnet.
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Gutgläubiger lastenfreier Erwerb (§ 366 Abs. 2 HGB)
D steht ein Vermieterpfandrecht an Bürostühlen in den Büroräumen zu, die V von ihm gemietet hat. Da V knapp bei Kasse ist, veräußert er die Stühle an Großhändler K. K weiß zwar von dem Pfandrecht, denkt aber, dass D dem Verkauf zugestimmt hätte, um Vs Zahlungsfähigkeit zu sichern. Das ist nicht der Fall.