Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht
Firmenschutz, § 37 HGB
V. Verde hat ihr unter der Firma „Verde Kaffeehaus e.K.“ geführtes Handelsgeschäft an K. König veräußert. V duldet die Firmenfortführung durch K vorerst, obwohl sie nicht einverstanden war. Als K’s Produkte sich nach wenigen Tagen als ungenießbar herausstellen, möchte V die Fortführung unter ihrer Firma durch K unterbinden.