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Erteilung der Handlungsvollmacht, § 54 Abs. 1 HGB (Duldungsvollmacht)
Kaufmann K betreibt ein Obst- und Gemüsegeschäft. Tochter T hilft regelmäßig aus und tätigt für K seit einiger Zeit Einkäufe bei Händler H. K ist sich dessen bewusst, äußert sich dazu aber nie. H denkt, T sei bevollmächtigt. Eines Tages kauft T bei H namens des K ein neues Laptop.