Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht
Umfang der Handlungsvollmacht, ausgenommene Geschäfte nach § 54 Abs. 2 HGB
A und B sind Gesellschafterinnen der Monalisa-Kunst OHG. Diese hat den Handel mit wertvoller Kunst zum Gegenstand. Der angestellten Einkäuferin E eröffnet sich die seltene Gelegenheit, für die OHG einen echten Picasso zu erwerben. Um das Stück finanzieren zu können, nimmt sie bei Bank B ein Darlehen in Höhe von €500.000 auf und kauft den Picasso.