Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Zivilrechtliche Nebengebiete > Internationales Privatrecht
Verbrauchervertrag Rechtswahl
Die deutsche D will von der belgischen Buchhändlerin B in deren Saarbrücker Buchhandlung ein Buch kaufen. D und B möchten vereinbaren, dass niederländisches Recht anzuwenden ist. (Nach niederländischem Recht wäre die Rechtswahl formell und materiell wirksam. Es ist davon auszugehen, dass das niederländische Recht Verbraucher im selben Maße schützt, wie das deutsche.)
Möglichkeit der Rechtswahl
Französin F ist fertig mit ihrem Auslandssemester. Deshalb verkauft sie dem deutschen D noch in der Universitätsbibliothek in Mainz ihr BGB. Da F nun nach Spanien weiterzieht, vereinbaren F und D mündlich, dass für den Vertrag spanisches Recht gelten soll. (Nach spanischem Recht ist eine Rechtswahlvereinbarung formlos möglich. An der materiellen Wirksamkeit besteht nach spanischem Recht kein Zweifel.)