Allgemeinbildung Recht > Rechtsstaat und Demokratie
Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG)
Die Polizei löst eine gewalttätige Versammlung auf und fordert die Teilnehmer zum Gehen auf. Gewaltbereite Demonstranten kommen der Aufforderung nicht nach. Nach erfolgloser Androhung setzt die Polizei Wasserwerfer ein. Demonstrant D erleidet Hämatome.