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Strafrecht AT | Vorsatz | Das Wissen um die Tatbestandsverwirklichung, § 16 Abs. 1 S. 1 StGB (Vermeintliches Wildschwein)
S, der nicht gut sehen kann, geht auf die Jagd. Als es im Gebüsch raschelt und sich etwas bewegt, nimmt er an, ein Wildschwein vor sich zu haben und drückt ab. In Wirklichkeit handelt es sich aber um seinen Jägerkollegen J. S trifft ihn tödlich.