Rechtsfolgen der Sittenwidrigkeit
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Schriftsteller S möchte endlich sein lang ersehntes erstes eigenes Buch veröffentlichen. Dazu verhandelt er mit dem Verlag V. Im Zuge des Vertrages verpflichtet sich S in Zukunft alle Bücher dem V vorzulegen. V kann entscheiden, ob er es veröffentlicht.
Einordnung des Falls
Rechtsfolgen der Sittenwidrigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Vertrag verstößt gegen die guten Sitten (§ 138 Abs. 1 BGB).
Ja!
2. Die subjektiven Voraussetzungen des § 138 Abs. 1 BGB liegen vor.
Genau, so ist das!
3. Der Vertrag zwischen V und S ist wirksam.
Nein, das trifft nicht zu!
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Kathi
31.5.2024, 16:51:43
auch hier mal wieder ein Lob an den Zeichner! :D
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Foxxy
19.7.2024, 15:13:47
Hallo, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Foxxy, für das Jurafuchs-Team