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Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR
"Shariah-Police" in gelben Westen: Verstoß gegen das Uniformverbot? - Jurafuchs
Der BGH hat die Freisprüche einer Gruppe von Muslimen aufgehoben, die in Wuppertal mit orangefarbenen Westen mit der Aufschrift "Scharia-Polizei" auf den Straßen patrouillierten. Weder die Polizei noch das Ausgangsgericht sah hierin eine strafbare Handlung. Auch sei das Westentragen kein Verstoß gegen das Uniformierungsverbot. Das eigentliche Probleme liegt wahrscheinlich eher in der problematischen Auswirkung, die entstehen, wenn Individuen regelmäßig das Verhalten anderer auf der Grundlage religiöser Regeln überwachen dürfen. Obwohl die Handlungen der Gruppe möglicherweise nicht illegal waren, könnten sie einen Präzedenzfall schaffen, den der Staat tolerieren oder verhindern muss.
Keine teleologische Reduktion bei § 30a BtMG - Jurafuchs
Der BGH lehnt eine restriktive Auslegung des Tatbestands des bewaffneten Drogenhandels gem. § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ab. Eine teleologische Reduktion sei nicht erforderlich, auch wenn keine tatsächliche Gefahr für die geschützten Rechtsinteressen bestehe, weil der Angeklagte nicht beabsichtigte, die Waffen in seinem Besitz während seiner Drogentransaktionen zu verwenden. Der Zweck der Vorschrift sei, die Öffentlichkeit vor bewaffneten Drogenhändlern zu schützen. Dies umfasse alle Personen, die mit dem Täter in Kontakt kommen, einschließlich der Strafverfolgungsbehörden. Bei der Vorschrift handele es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, dass keine tatsächliche oder potenzielle Gefahr erfordere.