Fälle & Rechtsprechung
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Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Reiterfahrung einer Richterin als Ersatz für Sachverständigen?
W baut für B einen Reitplatz. B verweigert die Abnahme, da er den Platz mangelhaft findet. W klagt ihren Werklohn ein. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger bestätigt die Mängel. Vorsitzende V, selbst seit 40 Jahren Reiterin, testet den Platz ebenfalls. Da ihr nichts auffällt, gibt sie Ws Klage statt.
Verjährung des Schadensersatzanspruches noch vor der Abnahme (BGH, Urt. v. 19.5.2022 – VII ZR 149/21)
B beauftragt U 2018 mit dem Bau eines Einfamilienhauses. Dieses soll U bis zum 30.09.2018 fertigstellen. Als B nach Baubeginn erhebliche Mängel am Rohbau entdeckt, begleicht B berechtigt die fällige Abschlagsrechnung nicht. U stellt daraufhin seinerseits die Arbeit ein. Erst 2023 tritt B vom Vertrag zurück und begehrt Schadensersatz.
Zeitpunkt des Entstehens der Gewährleistungsrechte beim Werkvertrag
Schadensersatz statt und neben der Leistung bei Mängeln einer Pkw-Wartung
K lässt sein Auto von B warten. B tauscht den Keilriemen aus, spannt ihn aber nicht richtig, sodass er später reißt. Dabei werden auch die Lichtmaschine und die Servolenkungspumpe beschädigt. K lässt darauf das Auto in der Werkstatt des L reparieren und verlangt von B Schadensersatz für die Reparatur von Lichtmaschine, Servolenkungspumpe und Keilriemen durch L.
Kein Ersatz fiktiver Mangelbeseitigungskosten im Werkrecht
B schließt mit W einen Vertrag über die Errichtung eines Werks im Wert von €5.000. Ein Jahr nach Abnahme (§ 640 BGB) zeigen sich Sachmängel, die aber bereits bei Abnahme vorhanden waren und die W zu vertreten hat. Die Behebung der Mängel würde €1.000 kosten. Mit dem Mangel ist das Werk nur €4.500 wert. B hat W erfolglos eine Frist zur Behebung der Mängel gesetzt.