Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht
Annahmeverzugslohn (§ 615 S. 1 BGB) bei gewonnenem Kündigungsschutzprozess (Klausurlösung)
Arbeitnehmerin Anke (A) hat verschlafen. Obwohl es das erste Mal war, wird sie von ihrer cholerischen Chefin Christiane (C) direkt am 1.6 außerordentlich gekündigt. A geht nicht mehr zur Arbeit, legt aber Kündigungsschutzklage ein. Diese gewinnt sie am 30.7. Ab 1.8. kehrt A zurück zur Arbeit. Hat A für den Zeitraum 1.6.-30.7. einen Anspruch auf Lohn?
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Betriebsschließung im Rahmen von Pandemiebekämpfung kein Betriebsrisiko
Barinhaberin B musste im April 2020 ihre Bar infolge der ergangenen Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus schließen. Da ihre Arbeitnehmer ihre Arbeit nicht erbringen konnten, weigert sich B, den Lohn für April 2020 zu zahlen.
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§ 615 S. 3 BGB – abgebrannter Betrieb
A ist in Bs Betrieb beschäftigt. Als sie eines Tages zur Arbeit erscheint, sieht sie, dass der Betrieb vollständig abgebrannt ist. B teilt A mit, dass sie ab sofort keinen Lohn mehr erhalte, weil sie ihre Arbeitsleistung im Betrieb ja nicht mehr erbringen könne.