Definition: Sachwerttheorie (§ 816 Abs. 1 S.1 BGB)
1. Juni 2025
1 Kommentar
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Was folgt aus der Sachwerttheorie?
Die Sachwerttheorie beschränkt den Herausgabeanspruch aus § 816 Abs. 1 S. 1 BGB auf den objektiven Wert der Sache, selbst wenn der Veräußerer einen höheren Preis erzielt hat. Der rechtsgeschäftliche Gegenwert ist nach der Sachwerttheorie kein Surrogat i.S.d. § 818 Abs. 1 BGB.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Waltrop
26.5.2025, 14:22:35
Es wäre praktisch, wenn bei solchen Definitionsaufgaben zu Theorien immer gleich danebenstünde, ob es sich um die h.M. (oder die h.L. etc.) handelt