Zivilrecht

Bereicherungsrecht

Einführung

Sachwerttheorie ( § 816 Abs. 1 S.1 BGB)

Definition: Sachwerttheorie ( § 816 Abs. 1 S.1 BGB)

17. April 2025

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Was folgt aus der Sachwerttheorie?

Die Sachwerttheorie beschränkt den Herausgabeanspruch aus § 816 Abs. 1 S. 1 BGB auf den objektiven Wert der Sache, selbst wenn der Veräußerer einen höheren Preis erzielt hat. Der rechtsgeschäftliche Gegenwert ist nach der Sachwerttheorie kein Surrogat i.S.d. § 818 Abs. 1 BGB.

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