Zivilrecht

Bereicherungsrecht

Einführung

Sachwerttheorie (§ 816 Abs. 1 S.1 BGB)

Definition: Sachwerttheorie (§ 816 Abs. 1 S.1 BGB)

1. Juni 2025

1 Kommentar

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Was folgt aus der Sachwerttheorie?

Die Sachwerttheorie beschränkt den Herausgabeanspruch aus § 816 Abs. 1 S. 1 BGB auf den objektiven Wert der Sache, selbst wenn der Veräußerer einen höheren Preis erzielt hat. Der rechtsgeschäftliche Gegenwert ist nach der Sachwerttheorie kein Surrogat i.S.d. § 818 Abs. 1 BGB.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

WAL

Waltrop

26.5.2025, 14:22:35

Es wäre praktisch, wenn bei solchen Definitionsaufgaben zu Theorien immer gleich danebenstünde, ob es sich um die h.M. (oder die h.L. etc.) handelt


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