Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Schuld
Notstand, übergesetzliche entschuldigende (vor § 35 StGB)
Definition: Notstand, übergesetzliche entschuldigende (vor § 35 StGB)
2. Juni 2025
10 Kommentare
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Was versteht man unter einem „übergesetzlichen, entschuldigenden Notstand“?
Unter dem übergesetzlichen entschuldigenden Notstand ist eine Situation zu verstehen, in welcher der Täter existenzielle Güter verletzt, um gleichwertige andere Güter, die weder ihm noch einer ihm nahestehenden Person gehören, zu retten.
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