Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Definitionen

Interesse, positives (vor § 249 BGB)

Definition: Interesse, positives (vor § 249 BGB)

20. Februar 2026

6 Kommentare

4,9(2.484 mal geöffnet in Jurafuchs)


Definiere den Begriff des „positiven Interesses“ des Gläubigers:

Das positive Interesse ist das Interesse des Gläubigers am Erhalt der geschuldeten Leistung. Soweit das positive Interesse auszugleichen ist, ist der Gläubiger so zu stellen, wie er bei ordnungsgemäßer Erfüllung stehen würde (=Erfüllungsinteresse).

Beispiel: Lieferant L liefert die bestellte Lampe (€50) vertragswidrig nicht an Verkäufer V. V hätte sie für €70 weiterverkaufen können. Auch die Differenz zwischen Kaufpreis und Weiterverkaufspreis i.H.v. €20 ist als entgangener Gewinn vom positiven Interesse mit umfasst, sodass er €70 Schadensersatz verlangen kann.Als Merkhilfe kann man den Satz heranziehen: Positiv = Pflicht erfüllt/Negativ = Nie gehört
Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

kaan00

kaan00

2.2.2024, 12:16:37

P ositiv = P flicht erfüllt; N egativ = N ie gehört =)

LELEE

Leo Lee

3.2.2024, 13:12:09

Hallo Kaan00, vielen Dank für den großartigen Merksatz! Wir haben diesen als Klausurhinweis mit aufgenommen und möchten dir herzlich vielmals danken vielmals dafür, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen uns auf weitere Feedbacks von dir! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

ENU

ehemalige:r Nutzer:in

7.11.2024, 15:47:15

Ist das

Äquivalenzinteresse

gleichbedeutend mit dem positiven Interesse und ist das

Integritätsinteresse

gleichbedeutend mit dem negativen Interesse?

RADE

Radek_H

28.11.2024, 16:17:31

Es sind drei unterschiedliche Begriffe: 1. Das

positive Interesse

ist ein Synonym für das

Äquivalenzinteresse

also das Interesse daran, eine seiner Leistung entsprechende, gleichwertige Gegenleistung zu erhalten. 2. Das

negative Interesse

schützt das Vermögensopfer, das man durch das Vertrauen auf die Gültigkeit des zum Schadensersatz führenden Ereignisses erlitten hat. 3. Das

Integritätsinteresse

zielt auf die Unversehrtheit von eigenen Rechtsgütern. Man will bei einer Rechtsgutsverletzung so gestellt werden, als wäre diese nie eingetreten.

SM2206

SM2206

22.8.2025, 20:52:54

Meines Erachtens ist das so nicht richtig. Das

Äquivalenzinteresse

gibt es nur bei gegenseitigen Verträgen. Nur hier kann etwas äquivalent sein. Das

Erfüllungsinteresse

bzw.

positive Interesse

ist der Oberbegriff. Das kann es auch bei einseitigen

Verpflichtungsgeschäft

en, bspw. einer

Auslobung

, geben.

cSchmitt

cSchmitt

8.1.2026, 18:29:57

Im Beispiel wird richtigerweise ausgeführt, dass das

positive Interesse

(

Erfüllungsinteresse

) auch den entgangenen Gewinn umfasst. Dies ist in

§ 252 BGB

geregelt, sodass sich ein Hinweis auf die Norm am Ende des Beispiels anbieten würde.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen