Definition: Gefahr, latente
12. Januar 2026
3 Kommentare
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Definiere den Begriff „latente Gefahr“:
Eine latente Gefahr ist eine bereits bestehende Sachlage, die sich erst nach Hinzutreten weiterer Umstände zu einer konkreten Gefahr entwickelt. Man kann von einer „schlummernden“ Gefahr sprechen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dogu
31.12.2024, 16:00:11
Ergänzungen zur Einordnung (zu welchen Maßnahmen berechtigt eine solche Gefahr oder Normzitate) wären schön
Josef K
1.11.2025, 10:18:23
Korrigiert mich gern, aber ich meine, im Falle der latenten Gefahr entfällt das aus der Natur der Sache. https://www.zjs-online.com/dat/artikel/2021_5_1546.pdf
Gina
26.11.2025, 11:42:46
@[Josef K](226921) Ja genau, hier haben die Behörden (noch) keine Eingriffsbefugnisse.
