Definition: Gefahr, latente

12. Juli 2025

1 Kommentar

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Definiere den Begriff „latente Gefahr“:

Eine latente Gefahr ist eine bereits bestehende Sachlage, die sich erst nach Hinzutreten weiterer Umstände zu einer konkreten Gefahr entwickelt. Man kann von einer „schlummernden“ Gefahr sprechen.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dogu

Dogu

31.12.2024, 16:00:11

Ergänzungen zur Einordnung (zu welchen Maßnahmen berechtigt eine solche

Gefahr

oder Normzitate) wären schön


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