Definition: Gefälligkeitsverhältnis

13. Dezember 2024

4,8(1.118 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was versteht man unter einem „Gefälligkeitsverhältnis“ mit rechtsgeschäftsähnlichem Charakter (vor § 241 BGB)?

Ein Gefälligkeitsverhältnis mit rechtsgeschäftsähnlichem Charakter soll ein Schuldverhältnis sein, bei dem der Schuldner zwar nicht verpflichtet ist, die versprochene Leistung vorzunehmen oder zu unterlassen (Leistungspflicht), bei dem er aber bei Vornahme der Handlung auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils Rücksichtig zu nehmen hat (Schutzpflicht).

Die herrschende Meinung lehnt ein Gefälligkeitsverhältnis mit rechtsgeschäftlichem Charakter ab und unterscheidet lediglich zwischen (reiner) Gefälligkeit (weder Leistungs- noch Schutzpflicht) und Gefälligkeitsvertrag (Leistungs- und Schutzpflicht), wobei die Abgrenzung davon abhängt, ob ein Rechtsbindungswillen besteht. Dafür bedient sich die Rechtsprechung eines umfangreichen Kriterienkatalogs. Mehr dazu: hier!
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen