Definition: Schlägerei (§ 231 Abs. 1 StGB)

23. November 2024

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Definiere den Begriff „Schlägerei“ (§ 231 Abs. 1 StGB):

Eine Schlägerei ist eine mit gegenseitigen Körperverletzungen verbundene Auseinandersetzung, bei der mehr als zwei Personen mitwirken.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

CLA

clarasbr

21.4.2022, 12:01:28

Teilweise lese ich, dass eine Schlägerei aus mindestens 3 Personen besteht. Wäre dann bei dieser Definition das angegriffene Opfer miteinbezogen oder ist das ein Streitstand?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

21.4.2022, 15:50:27

Hallo clarasbr, in der Tat wird das Opfer hierbei mitgezählt. Mehr als zwei oder mindestens 3 sind insoweit synonyme Formulierungen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team


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