Öffentliches Recht
Verwaltungsprozess-Recht
Zulässigkeit der Anfechtungsklage
Möglichkeitstheorie (vgl. § 42 Abs. 2 VwGO)
Definition: Möglichkeitstheorie (vgl. § 42 Abs. 2 VwGO)
5. März 2026
5 Kommentare
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Um klage- bzw. antragsbefugt zu sein, muss der Kläger bzw. Antragsteller geltend machen, durch die angegriffene Maßnahme in seinen Rechten verletzt zu sein (vgl. § 42 Abs. 2 VwGO). Was besagt die Möglichkeitstheorie in diesem Zusammenhang?
Es genügt, dass die rechtsschutzsuchende Person darlegen kann, dass sie möglicherweise in ihren Rechten verletzt ist. Dies ist der Fall, wenn die Rechtsverletzung nicht eindeutig und von vornherein ausgeschlossen werden kann.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Shark
20.6.2025, 14:38:35
Eine Einordnung wie und wann die
Möglichkeitstheoriein der Klausur
darzustellen ist wäre hier hilfreich.
Celina
30.6.2025, 12:19:32
@[Shark](264930) Bei der Klagebefugnis des Klägers. Bei der Anfechtungsklage ist
das eher selten, weil meist der Adressat (Stichwort:
Adressatentheorie) der Kläger ist und somit die Grun
dannahme der Verletzung von Art. 2 I GG vorliegt. Aber bei
Verpflichtungsklageetc. Kannst du auf die
Möglichkeitstheoriezur Herleitung der Klagebefugnis abstellen.
SM2206
4.9.2025, 22:48:32
Die "
Adressatentheorie" ist keine "Theorie" im Sinne eines Rechtssatzes, den man anwendet.
Das Wort beschreibt nur den Mechanismus,
dass
belastende Verwaltungsakteihren Adressaten jedenfalls auch (!) in Art. 2 I GG verletzen können. Gibt es einfach-rechtliche Rechte, in denen der Adressat verletzt sein könnte, sollten diese immer vorrangig genannt werden. Abgesehen
davon,
dass
das einfache Recht Anwendungsvorrang hat, macht
das auch einen sehr guten Eindruck beim Korrektor. "
Adressatentheorie" kann man
dann in einer Klammer nachschalten, wenn man auf Art. 2 I GG zu sprechen kommt (so wie es Jurafuchs
jaauch macht).
schwemmely
12.12.2025, 09:14:23
Noch eine kleine
Konkretisierung: Die
Möglichkeitstheoriegibt eigentlich
das Prüfprogramm der Klagebefugnis vor :) "A müsste klagebefugt sein. Klagebefugt ist er, wenn er geltend machen kann,
dass die Möglichkeit einer subjektiven Rechtsgutsverletzung weder offensichtlich noch eindeutig nach jeder denkbaren Betrachtungsweise ausgeschlossen ist (sog.
Möglichkeitstheorie)." Wenn du dich im Rahmen der Anfechtungsklage bewegst,
dann kommt die
Adressatentheoriezur Anwendung, die die
Möglichkeitstheoriekonkretisiert/ergänzt!
Dakönntest du z.B.
dann schreiben: "Vorliegend ist A Adressat eines belastenden Verwaltungsakts, womit die Möglichkeit gegeben ist,
dass A in der allg. Handlungsfreiheit nach Art. 2 I GG verletzt ist. (sog.
Adressatentheorie)" (Wenn noch andere Rechte in Betracht kommen, kannst du sie auch nennen) z.B. "Vor dem Hintergrund der Gewerbeausübung kommt zudem auch eine Verletzung in Art. 12 I GG des A in Betracht." LG
Linne Hempel
14.1.2026, 09:12:43
