Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Subjektiver Tatbestand
Wesentliche Abweichung vom Kausalverlauf (§ 15 StGB)
Definition: Wesentliche Abweichung vom Kausalverlauf (§ 15 StGB)
5. Februar 2025
7 Kommentare
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Was versteht man unter „wesentliche Abweichung vom Kausalverlauf“?
Eine Abweichung des wirklichen vom vorgestellten Kausalverlauf ist als wesentlich (im Sinne von vorsatzausschließend) anzusehen, wenn sie nicht mehr in den Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren liegt und somit eine andere Bewertung der Tat rechtfertigt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Geasoph
10.9.2021, 16:44:13
Lukas_Mengestu
9.10.2021, 13:55:16
Hallo Geasoph, der BGH hat einen solchen zB einmal bei der Einfuhr von Rauschgift (§ 30 I Nr. 4 BtMG) bejaht. Dabei war dem beauftragten Kurier das mitgeführte Haschisch gestohlen worden und sodann vom Dieb nach Deutschland eingeführt worden. Hier hat der BGH eine wesentliche Abweichung des vorgestellten
Kausalverlaufs angenommen, weswegen der subjektive
Tatbestandbeim Auftraggeber nicht mehr vorlag und dieser sich somit nicht der mittäterschaftlichen Einfuhr von Rauschgift strafbar gemacht hat (vgl. BGH NJW 1991, 3161). Beste Grüße, Lukas - für das
Jurafuchs-Team
Jakob G.
31.8.2024, 18:26:50
Klassisch ist hier auch der
Jauchegrubenfall. T stopft O Sand in den Mund um O zu töten. O wird hiervon nur bewusstlos. Allerdings stirbt O als T die vermeintliche Leiche des O in einer Jauchegrube entsorgen will. (Bei Wurf in die Jauchegrube kein
Vorsatzbzgl. "Mensch", § 212 I StGB - was jedoch eine unwesentliche Abweichung vom konkreten
Kausalverlaufdarstellt)
F. Rosenberg 🦅
5.10.2024, 15:46:27
Das ist die Definition vom atypischen
Kausalverlauf, der die objektiven Zurechenbarkeit des Erfolgs entfallen lässt. Beispiel: T verletzt den O. O landet im Krankenhaus. Das Krankenhaus wird von einer Atombombe getroffen und dem Erdboden gleichgemacht. O stirbt.
Anne
19.11.2024, 10:30:59
Ist bei der Abweichung vom wesentlichen
Kausalverlaufnicht im subjektiven
Tatbestandauf die Sicht des Täters abzustellen?