Definition: Gefahr, drohende
19. August 2025
9 Kommentare
4,8 ★ (5.582 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definiere den Begriff „drohende Gefahr“ im Polizeirecht:
Eine drohende Gefahr ist gegeben, wenn Angriffe von erheblicher Intensität auf ein bedeutendes Rechtsgut in absehbarer Zeit zu erwarten sind.
z. B.: § 23 Abs. 2 Nr. 2 b PolG NRW
Dein digitaler Tutor für Jura

Teste dein Wissen zu Polizei- und Ordnungsrecht in 5min
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!