Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Angebot und Annahme

Offerta ad incertas personas (§ 145 BGB)

Definition: Offerta ad incertas personas (§ 145 BGB)


Definiere den Begriff „Offerta ad incertas personas“ (§ 145 BGB)

Unter einer offerta ad incertas personas versteht man ein rechtsverbindliches Angebot an einen begrenzten Personenkreis oder die Allgemeinheit.

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