Definition: Offerta ad incertas personas (§ 145 BGB)
29. August 2025
7 Kommentare
4,8 ★ (10.920 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definiere den Begriff „Offerta ad incertas personas“ (§ 145 BGB)
Unter einem Antrag ad incertas personas (lateinisch: offerta ad incertas personas) versteht man ein rechtsverbindliches Angebot an einen begrenzten Personenkreis oder die Allgemeinheit.
Dein digitaler Tutor für Jura

Teste dein Wissen zu BGB Allgemeiner Teil in 5min
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!