Definition: Offerta ad incertas personas (§ 145 BGB)
Definiere den Begriff „Offerta ad incertas personas“ (§ 145 BGB)
Unter einem Antrag ad incertas personas (lateinisch: offerta ad incertas personas) versteht man ein rechtsverbindliches Angebot an einen begrenzten Personenkreis oder die Allgemeinheit.
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