Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Angebot und Annahme

Offerta ad incertas personas (§ 145 BGB)

Definition: Offerta ad incertas personas (§ 145 BGB)

3. April 2025

7 Kommentare

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Definiere den Begriff „Offerta ad incertas personas“ (§ 145 BGB)

Unter einem Antrag ad incertas personas (lateinisch: offerta ad incertas personas) versteht man ein rechtsverbindliches Angebot an einen begrenzten Personenkreis oder die Allgemeinheit.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

TABEA

Tabea

13.8.2021, 17:30:49

Müsste es bei

ad incertas personas

nicht an einen "un"begrenzten Personenkreis heißen?

Jen:ny

Jen:ny

22.8.2021, 21:07:35

Hallo Tabea, in den meisten Fällen ist die

offerta ad incertas personas

(Angebot an einen unbestimmten Personenkreis) schon an die Allgemeinheit gerichtet und somit von jeder Person unbegrenzt, im Sinne einer fehlenden Einschränkung der Annahmemöglichkeit bzw. fehlenden

Konkretisierung

der Vertragspartei annehmbar - zumindest solange die Ware noch verfügbar ist. Das meint allerdings nicht, dass es keinerlei Einschränkung des Personenkreises geben darf. Wenn Du bspw. einen Automaten mit Gesetzbüchern in der juristischen Fakultät aufstellst (mir fällt gerade kein besseres Beispiel ein🤪), wäre das dennoch eine

offerta ad incertas personas

, welche sich an den Personenkreis der Jurist:innen richtet. Die Vertragspartei ist hier ja trotzdem nicht konkret bestimmt.

Juratiopharm

Juratiopharm

11.4.2024, 12:21:28

Meiner Ansicht nach ist hier nur "unbegrenzter Personenkreis" richtig (siehe auch HK-BGB/Dörner BGB § 145 Rn. 3 und 6). Dass sich Angebote auch an begrenze Personengruppen richten können ist zwar auch richtig, aber dann liegt halt keine

offerta ad incertas personas

idS vor. Im Beispiel mit den Gesetzbüchern richtet sich das Angebot ja tatsächlich immer noch an Jedermann, auch wenn nicht Jedermann an Gesetzen interessiert ist. Mit dieser Ratio dürfte es doch nie ein Angebot an einen unbegrenzten Personenkreis geben, da nichts für absolut Jedermann interessant ist. Auch das Klassikerbeispiel der Tankstelle richtet sich nach hM

ad incertas personas

, aber doch eigentlich nur an Fahrzeugführer.

CLA

Constantin Lammert

21.9.2024, 12:36:50

Kann man dann als Faustregel annehmen, daß Marktsegmentierung bei der

Offerta ad incertas personas

irrelevant ist? Mit der Ausnahme von Angeboten, die Angehörige eines gewissen Segments bewusst ausschließen, z.B. Bewirtung oder andere Dienstleistungen für Mitglieder eines bestimmten Clubs? Wobei das wiederum eine sehr konkrete Fassung eines Marktsegments wäre und breitere Segmente, vor allem basierend auf demografischen Attributen vermutlich mittelbar durch Grundrechte nicht zulässig wären (z.B. Drogerie verkauft Männerrasierer nur an Männer). Wobei es bei letzterem auch wieder die Ausnahmen wie den Jugendschutz gibt. Aber die meisten Fälle dieser Art sind sowieso Invitationes ad offerendum. Gibt es aus Sicht eines Betreibers einer Dienstleistung oder Geschäfts eine Faustregel, ob es sich um eine

Invitatio ad offerendum

oder eine

Offerta ad incertas personas

handelt? Liegt der Unterschied zwischen den beiden in dem

Rechtsbindungswille

n des Anbieters bzw. des zum Angebot Einladenden?

GAVA

Gavander

29.3.2025, 07:42:34

Ich stimmte zu, Jurafuchs scheint mit seiner Definition hier allein zu sein. Nirgendwo sonst wird diese Definition verwendet. Verunsichert etwas über die Korrektheit anderer Themen


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