Rechtsverhältnis (§ 43 Abs. 1 VwGO)
Vor allem für den Rechtsschutz gegen Verordnungen hat die Feststellungsklage (§ 43 Abs. 1 VwGO) in Hamburg besondere Bedeutung. Was versteht man unter einem „feststellungsfähigen Rechtsverhältnis” (§ 43 Abs. 1 VwGO)?