Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg: 7 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 7 Definitionen zum Thema Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg

Diese Definitionen zum Thema Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Rechtsverhältnis (§ 43 Abs. 1 VwGO)

Vor allem für den Rechtsschutz gegen Verordnungen hat die Feststellungsklage (§ 43 Abs. 1 VwGO) in Hamburg besondere Bedeutung. Was versteht man unter einem „feststellungsfähigen Rechtsverhältnis” (§ 43 Abs. 1 VwGO)?

Gefahr, abstrakte

Was versteht man unter einer „abstrakten Gefahr” im Sinne des Polizeirechts?

Gefahr, Je-desto-Formel (vor § 7 BPolG)

Die Anforderungen an das Vorliegen einer Gefahr variieren je nach Sachverhalt. Was versteht man in diesem Zusammenhang unter der „je-desto-Formel“?

Schaden (vor § 7 BPolG)

Was versteht man im Polizeirecht unter einem „Schaden“?

Eingriffbegriff, modern (Vor Art. 1 GG)

Was versteht man unter dem „modernen Eingriffsbegriff“?

Öffentliche Ordnung

Was versteht man unter dem polizeilichen Schutzgut der „öffentlichen Ordnung“?

Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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