Verwertbarkeit von Beschuldigtenangaben I (Überblick): 2 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Definitionen zum Thema Verwertbarkeit von Beschuldigtenangaben I (Überblick) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die neuesten Definitionen zum Thema Verwertbarkeit von Beschuldigtenangaben I (Überblick)
Diese Definitionen zum Thema Verwertbarkeit von Beschuldigtenangaben I (Überblick) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Definiere den Begriff „Vernehmung” (§ 163a StPO):
Beschuldigter (§ 157 StPO)
Definiere den Begriff „Beschuldigter“ (§ 157 StPO):