Verwertbarkeit von Beschuldigtenangaben I (Überblick): 2 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Definitionen zum Thema Verwertbarkeit von Beschuldigtenangaben I (Überblick) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Verwertbarkeit von Beschuldigtenangaben I (Überblick)

Diese Definitionen zum Thema Verwertbarkeit von Beschuldigtenangaben I (Überblick) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Vernehmung (§ 163a StPO)

Definiere den Begriff „Vernehmung” (§ 163a StPO):

Beschuldigter (§ 157 StPO)

Definiere den Begriff „Beschuldigter“ (§ 157 StPO):