Die StA-Klausur im Assessorexamen: 11 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 11 Definitionen zum Thema Die StA-Klausur im Assessorexamen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 3 beliebtesten Definitionen zum Thema Die StA-Klausur im Assessorexamen

Diese Definitionen zum Thema Die StA-Klausur im Assessorexamen wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Vernehmung (§ 163a StPO)

Definiere den Begriff „Vernehmung” (§ 163a StPO):

Abwägungslehre

Was versteht man im Hinblick auf Beweisverwertungsverbote im Strafprozessrecht unter der „Abwägungslehre“ (§ 261 StPO)?

Beweiserhebungsverbot

Was versteht man unter einem Beweiserhebungsverbot?

Die neuesten Definitionen zum Thema Die StA-Klausur im Assessorexamen

Diese Definitionen zum Thema Die StA-Klausur im Assessorexamen wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Beweiserhebungsverbot

Was versteht man unter einem Beweiserhebungsverbot?

Beweisverwertungsverbot, relativ

Was versteht man unter einem relativen Beweisverwertungsverbot?

Beweisverwertungsverbot, absolut

Definiere den Begriff des absoluten Beweisverwertungsverbots!

Abwägungslehre

Was versteht man im Hinblick auf Beweisverwertungsverbote im Strafprozessrecht unter der „Abwägungslehre“ (§ 261 StPO)?

Vernehmung (§ 163a StPO)

Definiere den Begriff „Vernehmung” (§ 163a StPO):

Beschuldigter (§ 157 StPO)

Definiere den Begriff „Beschuldigter“ (§ 157 StPO):

Die StA-Klausur im Assessorexamen: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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