Annahmeunmöglichkeit (§ 615 S. 3 BGB)
Von der Annahemeunwilligkeit (§ 615 S.1 BGB) ist die Annahmeunmöglichkeit zu unterscheiden (§ 615 S. 3 iVm § 615 S. 1 BGB). Wann liegt „Annahmeunmöglichkeit“ vor?
Annahmeunwilligkeit (§ 615 S. 1 BGB)
Der Lohnerhaltungsanspruch nach § 615 S.1 BGB setzt „Annahmeunwilligkeit“ des Arbeitgebers voraus. Wann liegt diese vor?
Arbeitnehmer (§ 611a Abs. 1 S. 1 BGB)
Was versteht man unter einem „Arbeitnehmer“ (§ 611a Abs. 1 S. 1 BGB)?