ZR: Wichtige Nebengebiete : 3 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 3 Definitionen zum Thema ZR: Wichtige Nebengebiete für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Annahmeunmöglichkeit (§ 615 S. 3 BGB)

Von der Annahemeunwilligkeit (§ 615 S.1 BGB) ist die Annahmeunmöglichkeit zu unterscheiden (§ 615 S. 3 iVm § 615 S. 1 BGB). Wann liegt „Annahmeunmöglichkeit“ vor?

Annahmeunwilligkeit (§ 615 S. 1 BGB)

Der Lohnerhaltungsanspruch nach § 615 S.1 BGB setzt „Annahmeunwilligkeit“ des Arbeitgebers voraus. Wann liegt diese vor?

Arbeitnehmer (§ 611a Abs. 1 S. 1 BGB)

Was versteht man unter einem „Arbeitnehmer“ (§ 611a Abs. 1 S. 1 BGB)?