Intelligenzminderung (§ 20 StGB)
Definiere den Begriff „Intelligenzminderung“ (§ 20 StGB):
Unmittelbarer Täter (§ 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB)
Definiere den Begriff des unmittelbaren Täters (§ 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB):
Besondere persönliche Merkmale (vor § 28 StGB)
Was versteht man nach hM unter „besonderen persönlichen Merkmalen”?
Annahme des Erbietens (§ 30 Abs. 2 StGB)
Was versteht man unter der „Annahme des Erbietens“ ein Verbrechen zu begehen bzw. zu ihm anzustiften (§ 30 Abs. 2 StGB)?
Sich-Bereiterklären (§ 30 Abs. 2 StGB)
Wann „erklärt sich der Täter bereit“, ein Verbrechen zu begehen (§ 30 Abs. 2 StGB)?