Definition: Vorteil beim Mitwirkungsverbot
Definiere den Begriff des „Vorteils“ im Zusammenhang mit den Mitwirkungsverboten (z.B. Art. 49 Abs. 1 S. 1 GO BY, Art, 20 Abs. 1 GO SN, Art. 22 Abs. 1 GO SH):
Geschäft der laufenden Verwaltung
Was versteht man unter einem „Geschäft der laufenden Verwaltung“ (z.B. § 24 Abs. 2 S. 3 GemO BW, § 38 Abs. 2 S. 3 KV MV, § 28 Abs. 4 S. 3 GemO SN)?
Definition Schutzbereich Telekommunikationsgeheimnis
Was schützt das Telekommunikationsgeheimnis aus Art. 10 GG?