Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, §§ 20, 21 StGB : 3 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 3 Definitionen zum Thema Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, §§ 20, 21 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, §§ 20, 21 StGB

Diese Definitionen zum Thema Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, §§ 20, 21 StGB wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Intelligenzminderung (§ 20 StGB)

Definiere den Begriff „Intelligenzminderung“ (§ 20 StGB):

Tiefgreifende Bewusstseinsstörung (§ 20 StGB)

Was versteht man unter einer „tiefgreifenden Bewusstseinsstörung“ (§ 20 StGB)?

Krankhafte seelische Störungen (§ 20 StGB)

Was versteht man unter einer „krankhaften seelischen Störung“ (§ 20 StGB)?