Ergänzende Vertragsauslegung (§ 157 BGB)
Was versteht man unter der „ergänzenden Vertragsauslegung“ (§ 157 BGB)?
Abstraktionsprinzip (vor § 104 BGB)
Was versteht man unter dem „Abstraktionsprinzip“ im Zivilrecht?
Abstraktionsprinzip (vor § 104 BGB)
Was versteht man unter dem „Abstraktionsprinzip“ im Zivilrecht?
Geschäftsähnliche Handlung (vor § 104 BGB)
Definiere den Begriff „geschäftsähnliche Handlung“:
Vertrag (vor § 145 BGB)
Die Rechtsgeschäftslehre baut auf drei Grundbegriffen auf: Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag. Was versteht man unter einem Vertrag?