Abtretung - Sicherungszession (Übersicherung): 2 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Definitionen zum Thema Abtretung - Sicherungszession (Übersicherung) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die 1 beliebtesten Definitionen zum Thema Abtretung - Sicherungszession (Übersicherung)
Diese Definitionen zum Thema Abtretung - Sicherungszession (Übersicherung) wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Übersicherung (§ 138 BGB)
Was versteht man unter einer „anfänglichen Übersicherung“ (§ 138 BGB)?
Die neuesten Definitionen zum Thema Abtretung - Sicherungszession (Übersicherung)
Diese Definitionen zum Thema Abtretung - Sicherungszession (Übersicherung) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Globalzession (§ 398 BGB)
Was versteht man unter einer „Globalzession“ (§ 398 BGB)?
Übersicherung (§ 138 BGB)
Was versteht man unter einer „anfänglichen Übersicherung“ (§ 138 BGB)?