Abtretung - Sicherungszession (Übersicherung): 2 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Definitionen zum Thema Abtretung - Sicherungszession (Übersicherung) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 1 beliebtesten Definitionen zum Thema Abtretung - Sicherungszession (Übersicherung)

Diese Definitionen zum Thema Abtretung - Sicherungszession (Übersicherung) wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Übersicherung (§ 138 BGB)

Was versteht man unter einer „anfänglichen Übersicherung“ (§ 138 BGB)?

Die neuesten Definitionen zum Thema Abtretung - Sicherungszession (Übersicherung)

Diese Definitionen zum Thema Abtretung - Sicherungszession (Übersicherung) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Globalzession (§ 398 BGB)

Was versteht man unter einer „Globalzession“ (§ 398 BGB)?

Übersicherung (§ 138 BGB)

Was versteht man unter einer „anfänglichen Übersicherung“ (§ 138 BGB)?