Familienrecht: 2 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Definitionen zum Thema Familienrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Familienrecht

Diese Definitionen zum Thema Familienrecht wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Verschwendung (§ 1375 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB)

Illoyale Vermögensminderungen nach § 1375 Abs. 2 BGB werden dem Endvermögen des Ehegatten, der diese tätigt, zugerechnet. Darunter fällt auch die „Verschwendung“, § 1375 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB. Was versteht man hierunter? ‌

Subjektiven Einzeltheorie (§§ 1365, 1369 BGB)

Nach der herrschenden Einzeltheorie sind nicht nur Verfügungen über das Vermögen im Ganzen von § 1365 BGB erfasst, sondern auch über Einzelgegenstände, die (nahezu) das gesamte Vermögen ausmachen. Die h.M. vertritt eine subjektive Variante der Einzeltheorie. Was besagt diese?

Familienrecht: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

Auf Jurafuchs Wissen findest du Definitionen zu den nachfolgenden Rechtsgebieten.