Eheliches Güterrecht und Verfügungsbeschränkungen: 1 Definition
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 1 Definition zum Thema Eheliches Güterrecht und Verfügungsbeschränkungen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die 1 beliebtesten Definition zum Thema Eheliches Güterrecht und Verfügungsbeschränkungen
Diese Definition zum Thema Eheliches Güterrecht und Verfügungsbeschränkungen wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Subjektiven Einzeltheorie (§§ 1365, 1369 BGB)
Nach der herrschenden Einzeltheorie sind nicht nur Verfügungen über das Vermögen im Ganzen von § 1365 BGB erfasst, sondern auch über Einzelgegenstände, die (nahezu) das gesamte Vermögen ausmachen. Die h.M. vertritt eine subjektive Variante der Einzeltheorie. Was besagt diese?
Die neuesten Definition zum Thema Eheliches Güterrecht und Verfügungsbeschränkungen
Diese Definition zum Thema Eheliches Güterrecht und Verfügungsbeschränkungen wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Subjektiven Einzeltheorie (§§ 1365, 1369 BGB)
Nach der herrschenden Einzeltheorie sind nicht nur Verfügungen über das Vermögen im Ganzen von § 1365 BGB erfasst, sondern auch über Einzelgegenstände, die (nahezu) das gesamte Vermögen ausmachen. Die h.M. vertritt eine subjektive Variante der Einzeltheorie. Was besagt diese?