Kopftuch 5: Referendarin mit Kopftuch

29. August 2025

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Rechtsreferendarin R trägt als Ausdruck ihrer individuellen Glaubensüberzeugung ein Kopftuch. Oberstaatsanwalt O verbietet R, gestützt auf einen entsprechend auslegungsbedürftigen ministeriellen Erlass des Landes L, im Rahmen ihrer Ausbildung bei Gericht als Vertreterin für die Staatsanwaltschaft aufzutreten.

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