Öffentliches Recht
Grundrechte
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)
Kopftuch 5: Referendarin mit Kopftuch
Kopftuch 5: Referendarin mit Kopftuch
29. August 2025
15 Kommentare
4,7 ★ (28.711 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Rechtsreferendarin R trägt als Ausdruck ihrer individuellen Glaubensüberzeugung ein Kopftuch. Oberstaatsanwalt O verbietet R, gestützt auf einen entsprechend auslegungsbedürftigen ministeriellen Erlass des Landes L, im Rahmen ihrer Ausbildung bei Gericht als Vertreterin für die Staatsanwaltschaft aufzutreten.
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