Zulässigkeit der Briefwahl

21. Januar 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Weil Lawra (L) bei der nächsten Bundestagswahl nicht an ihrem Wohnsitz sein wird, gibt L ihre Stimme schon einige Wochen vor der Wahl per Briefwahl (vgl. § 36 BWahlG) ab. Dabei fragt sie sich, ob das eigentlich mit der Geheimheit der Wahl vereinbar ist.

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