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Zulässigkeit der Briefwahl

einfach
schwer
20. Juni 2026
3 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Weil Lawra (L) bei der nächsten Bundestagswahl nicht an ihrem Wohnsitz sein wird, gibt L ihre Stimme schon einige Wochen vor der Wahl per Briefwahl (vgl. § 36 BWahlG) ab. Dabei fragt sie sich, ob das eigentlich mit der Geheimheit der Wahl vereinbar ist.

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