Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)
Ende des Bebauungszusammenhangs: Grundfall
Ende des Bebauungszusammenhangs: Grundfall
12. Februar 2025
8 Kommentare
4,5 ★ (6.461 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Matilda (M) möchte auf ihrem Grundstück in der kleinen ländlichen Gemeinde G (10.000 Einwohner) ein Wohnhaus errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die nähere Umgebung stellt einen Ortsteil i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB dar. Zwischen Ms Grundstück und dem zuletzt mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück liegt eine unbebaute Parzelle.
Diesen Fall lösen 69,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Ende des Bebauungszusammenhangs: Grundfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ms Grundstück muss sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB befinden. Setzt dies voraus, dass sich ihr Grundstück innerhalb eines Bebauungszusammenhangs befindet?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. M befürchtet, dass der Bebauungszusammenhang für unbebaute Grundstücke unmittelbar am vorletzten Baukörper endet. Ist ihre Befürchtung zutreffend?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Kommt es für die Lage in einem Bebauungszusammenhang i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB auf die Grundstücksgrenzen an?
Nein!
4. Befindet sich Ms Grundstück innerhalb eines Bebauungszusammenhangs i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB?
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Irina95
30.11.2023, 18:19:55
Bei der letzten Frage ob sich M‘s Grundstück innerhalb eines
Bebauungszusammenhangs befindet, ist die Antwort „nein“ und bei der Subsumtion steht dann ,,M‘s Grundstück befindet sich am Ortsrand und grenzt an die freie Landschaft an…“ Ich kann das dem Sachverhalt nicht entnehmen, vielleicht überseh ich da ja was. Ich frag mich die ganze Zeit ob man das aus den Sätzen ,, … Die nähere Umgebung stellt einen Ortsteil i.S.d § 34 Abs. 1 S.1 BauGB dar. Zwischen Ms Grundstück und dem zuletzt mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück liegt eine unbebaute Pazelle“ iwie herauslesen könnte🤔

Nora Mommsen
30.11.2023, 18:34:27
Hallo Irina95, danke für deine Frage. An dieser Stelle wiederhole ich den Rat, den ich im Repetitorium bekommen habe: Bei Baurechtsfällen immer eine kurze Skizze anfertigen. Dann bekommt man eine bessere Vorstellung vom Fall. Aus dem Sachverhalt geht hervor, dass M in einer kleinen ländlichen Gemeinde wohnt und das nächst bebaute Haus erst nach einer unbebauten Parzelle kommt. Auf der anderen Seite grenzt es an das freie Feld. Dies entspricht den Informationen aus dem Sachverhalt. Wenn ich weiß in die eine Richtung ist ein Haus und in die andere Richtung Feld in einem ländlichen Bereich, muss es sich um den Ortsrand handeln. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Irina95
30.11.2023, 18:39:13
Vielen Dank für die unheimlich schnelle Antwort👍🏻 ich steh leider immer noch auf dem Schlauch, so wie du es schilderst ergibt es definitiv Sinn. Allerdings steht nirgendwo im Sachverhalt (jedenfalls nicht in meinem) dass das Haus an ein freies Feld grenzt 🤔 Wo ist mein Fehler 🙈
Blotgrim
12.1.2024, 09:08:20
Naja im Sachverhalt steht ja das ihr Haus auf der einen Seite (sagen wir links) mit einer leeren Parzelle dazwischen an das letzte Wohnhaus grenzt, daraus kann man meiner Meinung nach schließen, dass sich auf der anderen Seite (rechts) keine
Gebäudemehr sind. Sonst wäre das andere
Gebäudeja nicht das letzte. Ich hoffe das ist verständlich formuliert 😅
Blotgrim
13.1.2024, 16:34:03
In einer Antwort sagt ihr ein unbebautes Grundstück am Ortsrand gehört idR nicht zum
Bebauungszusammenhang, ein bebautes aber schon. Aber wie soll das funktionieren? Ich bekomme es ja nie bebaut, da es solange es unbebaut ja nicht zum
Bebauungszusammenhanggehört. Habe ich da irgendwo nen Denkfehler?😅

Sebastian Schmitt
4.1.2025, 15:13:28
Hallo @[Blotgrim](167544), es gibt einige ganz verschiedene Möglichkeiten, warum und wie das Grundstück dennoch bebaut werden kann. Nachfolgend nur einige Beispiele: Zunächst sorgt der Abriss eines früher auf dem Grundstück genehmigten Hauses nicht automatisch dafür, dass das Grundstück wieder aus dem
Bebauungszusammenhangherausfällt. Dementsprechend kann dort nach einer unbebauten Phase also zukünftig ggf iRv § 34 I 1 BauGB erneut ein Haus errichtet werden (dazu Schrödter/Rieger, BauGB, 9. Aufl 2019, § 34 Rn 20 mwN). Eine nicht genehmigte Bebauung kann von den Behörden einfach in der Weise geduldet werden, dass es den Anschein erweckt, die Behörden hätten sich mit der Bebauung abgefunden. Auch dann wird man das so bebaute Grundstück ggf als Teil
Bebauungszusammenhangs sehen können (Schrödter/Rieger, BauGB, 9. Aufl 2019, § 34 Rn 13 mwN). Zuletzt bekommen wir ein Grundstück am Ortsrand vllt nicht nach § 34 I 1 BauGB ohne Weiteres bebaut. Das heißt aber nicht, dass es in der Praxis (zu unserem Fall gleich) nicht aus anderen Gründen bebaut werden kann. Denkbar ist zB, dass ein
qualifizierter Bebauungsplanbesteht, der gerade noch das am Ortsrand gelegene Grundstück mit einschließt. Dann kann dieses Grundstück natürlich nach den Festsetzungen des Bebauungsplans bebaut werden, auch wenn es rein nach den Vorgaben des § 34 I 1 BauGB vllt nicht mehr "innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils" liegt. Nun gibt es einen solchen Bebauungsplan nach unserer Aufgabe gerade nicht. Woher die schon vorhandene Bebauung kommt, wissen wir nicht und spielt für unsere Aufgabe nicht wirklich eine Rolle. Eventuell gab es zB früher einmal einen Bebauungsplan für das Gebiet und jetzt nicht mehr. Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team
Magnum
30.10.2024, 15:34:13
Zwischen dem letzten
Gebäudedes
Bebauungszusammenhangs und dem fraglichen Grundstück liegt ja eine freie Parzelle. Aber selbst wenn unser Grundstück an Stelle dieser Parzelle läge, wäre es ja außerhalb des Bebauunsgzusammenhangs, da es nur mit einer Seite daran grenzt, oder?
Leo Lee
3.11.2024, 03:42:55
Hallo Magnum, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! Richtig: Wenn Ms Grundstück nicht die gestrichelte Fläche, sondern die unbebaute Parzelle sein würde, würde - entsprechend der Vertiefung der zweiten Frage - aufgrund der Unbebautheit ebenfalls der
Bebauungszusammenhangscheitern :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo