Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)
Ende des Bebauungszusammenhangs: Grundfall
Ende des Bebauungszusammenhangs: Grundfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Matilda (M) möchte auf ihrem Grundstück in der kleinen ländlichen Gemeinde G (10.000 Einwohner) ein Wohnhaus errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die nähere Umgebung stellt einen Ortsteil i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB dar. Zwischen Ms Grundstück und dem zuletzt mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück liegt eine unbebaute Parzelle.
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Einordnung des Falls
Ende des Bebauungszusammenhangs: Grundfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ms Grundstück muss sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB befinden. Setzt dies voraus, dass sich ihr Grundstück innerhalb eines Bebauungszusammenhangs befindet?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. M befürchtet, dass der Bebauungszusammenhang für unbebaute Grundstücke unmittelbar am vorletzten Baukörper endet. Ist ihre Befürchtung zutreffend?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Kommt es für die Lage in einem Bebauungszusammenhang i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB auf die Grundstücksgrenzen an?
Nein!
4. Befindet sich Ms Grundstück innerhalb eines Bebauungszusammenhangs i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Irina95
30.11.2023, 18:19:55
Bei der letzten Frage ob sich M‘s Grundstück innerhalb eines
Bebauungszusammenhangs befindet, ist die Antwort „nein“ und bei der Subsumtion steht dann ,,M‘s Grundstück befindet sich am Ortsrand und grenzt an die freie Landschaft an…“ Ich kann das dem Sachverhalt nicht entnehmen, vielleicht überseh ich da ja was. Ich frag mich die ganze Zeit ob man das aus den Sätzen ,, … Die nähere Umgebung stellt einen Ortsteil i.S.d § 34 Abs. 1 S.1 BauGB dar. Zwischen Ms Grundstück und dem zuletzt mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück liegt eine unbebaute Pazelle“ iwie herauslesen könnte🤔
Nora Mommsen
30.11.2023, 18:34:27
Hallo Irina95, danke für deine Frage. An dieser Stelle wiederhole ich den Rat, den ich im Repetitorium bekommen habe: Bei Baurechtsfällen immer eine kurze Skizze anfertigen. Dann bekommt man eine bessere Vorstellung vom Fall. Aus dem Sachverhalt geht hervor, dass M in einer kleinen ländlichen Gemeinde wohnt und das nächst bebaute Haus erst nach einer unbebauten Parzelle kommt. Auf der anderen Seite grenzt es an das freie Feld. Dies entspricht den Informationen aus dem Sachverhalt. Wenn ich weiß in die eine Richtung ist ein Haus und in die andere Richtung Feld in einem ländlichen Bereich, muss es sich um den Ortsrand handeln. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Irina95
30.11.2023, 18:39:13
Vielen Dank für die unheimlich schnelle Antwort👍🏻 ich steh leider immer noch auf dem Schlauch, so wie du es schilderst ergibt es definitiv Sinn. Allerdings steht nirgendwo im Sachverhalt (jedenfalls nicht in meinem) dass das Haus an ein freies Feld grenzt 🤔 Wo ist mein Fehler 🙈
Blotgrim
12.1.2024, 09:08:20
Naja im Sachverhalt steht ja das ihr Haus auf der einen Seite (sagen wir links) mit einer leeren Parzelle dazwischen an das letzte Wohnhaus grenzt, daraus kann man meiner Meinung nach schließen, dass sich auf der anderen Seite (rechts) keine Gebäude mehr sind. Sonst wäre das andere Gebäude ja nicht das letzte. Ich hoffe das ist verständlich formuliert 😅
Blotgrim
13.1.2024, 16:34:03
In einer Antwort sagt ihr ein unbebautes Grundstück am Ortsrand gehört idR nicht zum
Bebauungszusammenhang, ein bebautes aber schon. Aber wie soll das funktionieren? Ich bekomme es ja nie bebaut, da es solange es unbebaut ja nicht zum
Bebauungszusammenhanggehört. Habe ich da irgendwo nen Denkfehler?😅