Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)
Ende des Bebauungszusammenhangs: Grundfall
Ende des Bebauungszusammenhangs: Grundfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Matilda (M) möchte auf ihrem Grundstück in der kleinen ländlichen Gemeinde G (10.000 Einwohner) ein Wohnhaus errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die nähere Umgebung stellt einen Ortsteil i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB dar. Zwischen Ms Grundstück und dem zuletzt mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück liegt eine unbebaute Parzelle.
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Einordnung des Falls
Ende des Bebauungszusammenhangs: Grundfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ms Grundstück muss sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB befinden. Setzt dies voraus, dass sich ihr Grundstück innerhalb eines Bebauungszusammenhangs befindet?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. M befürchtet, dass der Bebauungszusammenhang für unbebaute Grundstücke unmittelbar am vorletzten Baukörper endet. Ist ihre Befürchtung zutreffend?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Kommt es für die Lage in einem Bebauungszusammenhang i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB auf die Grundstücksgrenzen an?
Nein!
4. Befindet sich Ms Grundstück innerhalb eines Bebauungszusammenhangs i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB?
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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