Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)
Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot II
Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot II
17. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird wegen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) verurteilt. Strafschärfend berücksichtigt das Tatgericht, dass das Opfer "schwere Verletzungen, darunter Knochenbrüche, Hämatome an Kopf und Oberkörper, sowie ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma erlitt." A geht in Revision.
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