Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot II

18. September 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A wird wegen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) verurteilt. Strafschärfend berücksichtigt das Tatgericht, dass das Opfer "schwere Verletzungen, darunter Knochenbrüche, Hämatome an Kopf und Oberkörper, sowie ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma erlitt." A geht in Revision.

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