Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)
Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot II
Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot II
12. April 2025
1 Kommentar
4,9 ★ (1.482 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird wegen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) verurteilt. Strafschärfend berücksichtigt das Tatgericht, dass das Opfer "schwere Verletzungen, darunter Knochenbrüche, Hämatome an Kopf und Oberkörper, sowie ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma erlitt." A geht in Revision.
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Einordnung des Falls
Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot II
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden (§ 46 Abs. 3 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es stellt einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (§ 46 Abs. 3 StGB) dar, dass das Tatgericht die schweren Verletzungen des Opfers strafschärfend berücksichtigt.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lorenz
29.3.2025, 17:23:01
wäre das ein Grund für die StA Revision einzulegen? immerhin böte sich die qualifikation an und es scheint, als hätte das gericht die norm nicht gesehen.